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Bahn + KinderUnterwegs mit Kindern in Bahn und Bus
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Im VRR fahren Kinder unter 6 Jahren und Kinderwagen kostenlos.
Sie müssen allerdings von einem Fahrgast über 6 Jahren (mit gültigem Fahrausweis) begleitet werden.
Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahren (d.h. vor dem 15. Geburtstag) fahren mit Einzel- und 4erTickets zum vergünstigten Kindertarif.
Ticket1000/2000-InhaberInnen können nach 19 Uhr und an Wochenenden neben einer weiteren Person noch bis zu 3 Kinder mitnehmen.
Für einen Ausflug mit einer Kindergruppe eignet sich häufig auch ein TagesTicket, dass für 5 Personen gilt.
Schulkinder können mit den speziellen Monatskarten der Schoko- bzw., wenn sie kein Jahresabo abschließen wollen, YoungTickets günstiger fahren (s. Bereich Tickets).
Entgegen einem verbreiteten Missverständnis können Kinder natürlich auch dann ein SchokoTicket bekommen, wenn sie nicht so weit von der Schule entfernt wohnen, dass sie freifahrtberechtigt sind. Auch Freifahrtberechtigte müssen allerdings einen Eigenbeitrag für die Ticket-Nutzungsmöglichkeit in der Freizeit bezahlen, der sich bei mehreren Geschwistern reduziert.
Übrigens können auch Kindergartenkinder über 6 Jahre ein SchokoTicket bekommen (darunter fahren sie ja kostenlos).
| | Kindertarife VRR |
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Die gleichen Kindertarifgrenzen gelten inzwischen auch im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS): kostenlos unter 6 Jahren, Kindertarif von 6 bis unter 15 Jahren, ebenso bei der DB allgemein wie auch im NRW-Tarif.
Für NRW ist die einheitliche Kindergrenze also inzwischen erreicht.
Für Familienausflüge innerhalb von NRW bietet sich das SchönerTagNRW-Ticket für 5 Personen an (Mo-Fr erst ab 9 Uhr), für darüberhinausgehende Fahrten auch das SchöneWochenendeTicket. Diese Tickets gelten nur für den Nahverkehr (RE, RB, S-Bahn), nicht für den Fernverkehr (ICE, IC/EC), dafür aber auch in allen U-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbussen.
Auf einer weiteren Seite finden Sie einige zusätzliche Infos zu Bahn-Fernreisen
| | Außerhalb des VRR |
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Für die Mitnahme von Kinderwagen sind die Informationen für Mobilitätsbehinderte nützlich, um hinderliche Stufen möglichst zu umgehen.
Nach den allgemeinen Beförderungsbedingungen haben Fahrgäste mit kleinen Kindern besonderen Anspruch auf Sitzplätze.
| | Fahren |
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Üben Sie Fahrplanlesen und sicheres Bus- und Bahnfahren mit den Kindern, und sagen Sie, dass im Notfall immer das Fahr- und Servicepersonal angesprochen werden kann.
Die Rheinbahn bietet in Kooperation mit den Gemeinden für Schulklassen (Grundschule bzw. Sekundarstufe 1) eine Busschule an, in der ein sicheres und vernünftiges Verhalten an Haltestellen und auf der Fahrt trainiert wird.
Kontakt: Internet bzw. telefonisch unter 0211 582-2100.
| | Lernen |
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Interessante Freizeit-Ziele in der Region nennt die Broschüre „Klassenfahrten im VRR” (kostenlos erhältlich bei VRR und Rheinbahn oder auch im download).
Auch bei der DB gibt es Informationen für Klassenfahrten. | | Material |
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