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Home > Auto und Taxi > Auto fahren in D. > Umweltzone   Druckversion

Umweltzone

Umweltzone in D. ab 15.2.2009

Seit dem 15.2.2009 ist auch in Düsseldorf eine sogen. "Umweltzone" eingerichtet.
Sie umfasst das Innenstadtgebiet, das von folgenden Straßenzügen begrenzt wird:
B 326: Südring, Kopernikusstraße
B 8: Auf´m Hennekamp, Kruppstraße, Werdener Straße, Kettwiger Straße, Dorotheenstraße, Lindemannstraße, Brehmstraße
B 7: Grashofstraße, Heinrich-Ehrhardt-Straße, Johannstraße
B 1: Kennedydamm, Homberger Straße, Cecilienallee, Joseph-Beuys-Ufer, Rheinufertunnel, Völklinger Straße
Die genannten Straßen gehören selbst nicht zur Umweltzone.
Karte (PDF) s. Stadt Düsseldorf.

Zur Umweltzone gehören also i.w. die folgenden Stadtteile Düsseldorfs:
Stadtbezirk 1: Altstadt, Karlstadt, Innenstadt, Golzheim (Süd), Pempelfort, Derendorf (Süd)
Stadtbezirk 2: Düsseltal (West), Flingern (West),
Stadtbezirk 3: Friedrichstadt, Unterbilk, Bilk (Nord), Oberbilk (Nordwest)
Am Rand der Umweltzone stehen entsprechende Straßenschilder.
 
Umweltzone D
 
In der Umweltzone gilt ein generelles Verbot für Fahrzeuge mit hoher Feinstaubemission, d.h. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 1). Zur Zeit kann also mit jeder Plakette (grün, gelb, rot) in die Zone eingefahren werden, in der Zukunft kann auch für die rote Plakette das Aus kommen.
(Die Belastung mit Stickoxiden oder CO2 wird bisher nicht berücksichtigt.)
Keine Plakette erhalten i.d.R. Benzin-Pkw ohne (geregelten) Katalysator sowie Diesel mit Abgasnorm 1 oder schlechter.
Plaketten sind erhältlich bei der Stadtverwaltung (Zulassungsstelle, Höherweg 101), aber auch bei TÜV, DEKRA, GTÜ, GTS und allen Werkstätten mit Berechtigung zur Abgasuntersuchung (AU).

Es gibt eine Fülle von Ausnahmen vom Einfahrverbot, u.a.:
  • für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG, H, Bl
  • für alle Anwohner mit gültigem Bewohner-Parkausweis (für 1 Jahr)
  • für alle Gewerbetreibenden mit Handwerkerparkausweis (bis 31.12.2010)
  • außerdem für Ärzte, Krankenwagen, landwirtschaftliche Kfz, Oldtimer, Diplomaten, öffentliche Busse (auf Antrag) u.a.m.
Ausländische Fahrzeuge unterliegen auch der Plakettenpflicht.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Düsseldorf beim Straßenverkehrsamt.

Wer ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfährt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Die Umweltzone sollte weiträumig umfahren werden, da die Straßen am Rand der Umweltzone vermutlich stark belastet werden und es durchaus noch geschehen kann, dass auch diese Straßen gesperrt werden müssen.
 Regeln
 
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Düsseldorf beim Straßenverkehrsamt.
Die Umweltzone ist Teil des von der Bezirksregierung aufgestellten Luftreinhalteplans.
Der Luftreinhalteplan hat als gesetzliche Grundlage das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImschG) u. die dazugehörige Verordnung (21. BImschV) sowie die Kennzeichen-Verordnung, Textquellen s. unter Verkehrs-Recht.
 Weitere Info
 
Falls Sie nicht mit Ihrem Auto in die Umweltzone fahren dürfen oder freiwillig mehr für den Umweltschutz tun wollen, gibt es Alternativen:Auch Ihr Rad kann eine Umwelt-Plakette bekommen, um seine Umweltfreundlichkeit zu demonstrieren. Erhältlich beim Büro für erforderliche Maßnahmen oder beim ADFC Düsseldorf. Alternativen
umweltplakette_fahrrad
 
Umweltzonen gibt es auch in den umliegenden Großstädten:
  • Köln (schon seit 1.1.2008)
  • Ruhrgebiet (seit 1.10.2008): Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Mülheim, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Recklinghausen
  • Wuppertal (seit 15.2.2009)
 Nachbarstädte
 
Allgemeine Informationen zu Umweltzonen gibt es auf folgenden Internetseiten: Allgemeines
 


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