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Skating und SicherheitProbleme der Inline-Skater im Verkehr
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Problematisch ist die Einordnung von SkaterInnen in den Verkehr. Offiziell gilt Skating als Sonderform des Zufußgehens, d.h. es ist nur auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt, und dort i.d.R. nur mit Fußgängergeschwindigkeit (max. 7 km/h).
Immerhin haben SkaterInnen bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h einen Bremsweg von 8 m, wesentlich mehr als ein Fahrrad.
Je nach Fahrvermögen der SkaterInnen gibt es im Verkehr Konflikte mit FußgängerInnen auf Gehwegen, mit RadfahrerInnen auf Radwegen, mit Autos auf Straßen.
Diese Situation ist unbefriedigend, aber Lösungen sind nicht einfach zu finden.
Ein Urteil des OLG Oldenburg vom 15.8.2000 hatte die Situation geändert: dort wurde eine Skaterin wegen ihrer relativ hohen "natürlichen" Geschwindigkeit als Fahrzeugführerin eingestuft, die die rechte Seite der Fahrbahn zu benutzen hat.
Das abschließende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.3.2002 hierzu hat dagegen Skates als Sportgeräte und damit als "besondere Fortbewegungsmittel" (§24 StVO) auf eine Stufe mit Spielgeräten und Rollstühlen gestellt. Skater dürfen nicht auf Radwegen fahren, sondern müssen Gehwege benutzen, wobei sie auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, d.h. wenn nötig mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Allerdings wurde der Gesetzgeber aufgefordert, diese Regeln für das Skaten zu überprüfen. (s. hierzu Bericht des Spiegel) | | Verkehrsrecht |
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SkaterInnen müssen wie die anderen Verkehrsteilnehmer immer Rücksicht auf andere nehmen. Günstig ist es sicher für alle Beteiligten, wenn zu Zeiten schwachen Verkehrs geskatet wird (Early and late is the best time to skate.)
Das Verletzungsrisiko für SkaterInnen ist recht hoch. Ohne Wissen um die richtige Haltung, richtiges Bremsen und (im Notfall) richtiges Fallen und ohne ausreichendes Warm-Up und die richtige Schutzausrüstung sollte man nicht auf die Skates gehen!
Eine qualifizierte Ausbildung ist sinnvoll, um nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch sicher zu fahren.
Weitere Basis-Infos zum Thema Sicherheit: Versicherung und Verkehr
| | Sicherheit |
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Der VCD hat vor einigen Jahren u.a. folgende Forderungen aufgestellt:
- Freigabe der Radwege für Inline-Skater ohne Benutzungspflicht, Ausbau des Radverkehrsnetzes
- Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts
- Modellversuche mit der Freigabe von Straßen an Sonntagen und Schutzmarkierungen auf den Hauptachsen der Stadt
- Aufnahme der Inline-Skates in die Straßenverkehrszulassungsverordnung mit bestimmten Sicherheitsstandards.
| | Forderungen |
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