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StVORadverkehr in der Straßenverkehrsordnung
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1997 wurden wichtige neue Regeln für Radfahrer in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Insbesondere gab es folgende Änderungen:
- Radfahren gegen Einbahnstraßen bei entsprechender Beschilderung (wurde in Düsseldorf schon an vielen Straßen umgesetzt);
- Einrichtung von Fahrradstraßen mit Vorrang für den Radverkehr (in Düsseldorf nur die Bismarckstr. mit mäßigem Erfolg);
- Einrichtung von Fahrrad-Schutzstreifen mit durchbrochener Linie, die zwar im Bedarf vom Motorverkehr überfahren werden darf, aber doch bei beengten Verhältnissen, die einen abgetrennten Fahrradstreifen nicht zulassen, Schutz bieten;
- Beschränkung der Benutzungspflicht für Radwege auf zumutbare Wege mit bestimmter Breite und Qualität. (Seitdem wurden einige Radwege aufgehoben, d.h. die Beschilderung entfernt.)
Weitere Informationen zum Thema:
ADFC.
Versicherung-und-Verkehr.de
Seiten von Peter de Leuw
Wikipedia zu Radfahrer und Radweg | | |
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